Containerdienst Bottrop & NRW

Für Ihre Abfallentsorgung die passende Lösung

Unser Fuhrpark umfasst aktuell fünf Absetzkipper, vier Abrollkipper, drei Anhänger, einen Schubboden sowie einen Pritschen-LKW.

Um Ihnen den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu liefern, stehen uns rund 550 Container in verschiedenen Größen und Formen zur Verfügung.

Auf den folgenden Unterseiten erhalten Sie Informationen zu unseren Containern für die verschiedenen Abfallarten:

Auch für viele weitere Abfälle stellen wir Ihnen Container zur Verfügung, wie z.B.:

  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • bituminöse Abfälle
  • gemischte Bau- & Abbruchabfälle
  • Grünabfälle
  • Metalle
  • u.v.m.

Gerne beraten wir Sie in Entsorgungs-Fragen zu allen Abfallarten.

Containerdienst

Bürozeiten:
Montags bis Freitags
•   8.00 – 12.00 Uhr
• 13.00 – 16.00 Uhr

 

Fax: +49 (0) 2041 – 26 20 75

 

Über das Partner-Portal

baulogistik-online.de

Containergrößen Absetzcontainer

Absetzcontainer Containerdienst Linke Bottrop

3 cbm Absetzcontainer 

  • wahlweise mit Ladeklappe
  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 2,25 x 1,39 x 1,25 m
Absetzcontainer Containerdienst Linke Bottrop

5,5 cbm Absetzcontainer 

  • wahlweise mit Ladeklappe
  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 2,25 x 1,39 x 1,25 m
Absetzcontainer Containerdienst Linke Bottrop

7 cbm Absetzcontainer

  • wahlweise mit Ladeklappe
  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 3,00 x 1,80 x 1,25 m
Absetzcontainer Containerdienst Linke Bottrop

10 cbm Absetzcontainer 

  • wahlweise mit Deckel
  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 4,00 x 1,80 x 1,75 m
Absetzcontainer Containerdienst Linke Bottrop

12 cbm Absetzcontainer 

  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 5,00 x 1,80 x 1,75 m

Containergrößen Abrollcontainer

Abrollcontainer Containerdienst Linke Bottrop

15 cbm Abrollcontainer 

  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 5,50 x 2,60 x 1,00 m
Abrollcontainer Containerdienst Linke Bottrop

20 cbm Abrollcontainer 

  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 6,50 x 2,60 x 1,25 m
Abrollcontainer Containerdienst Linke Bottrop

36 cbm Abrollcontainer 

  • Behältermaße (L x B x H)
  • ca. 6,50 x 2,60 x 2,25 m

Sie benötigen einen oder mehrere Container?

Schreiben Sie uns!

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Häufig gestellte Fragen zum Containerdienst

Bitte bestellen Sie den Container telefonisch oder schriftlich mindestens 2 Tage vorher.

Sollte der Container auf öffentliche Stellflächen (z.B. Straße, Bürgersteig, öffentliche Parkflächen) abgestellt werden müssen, benötigen für die Erlaubnis bei der jeweiligen Kommune ca. ein bis zwei Wochen Vorlauf.

Wir empfehlen den Container möglichst auf privatem Gelände abzustellen. 

Grundsätzlich kann man einen Container auch auf der Straße oder dem Bürgersteig abstellen. Dazu würden wir beim jeweiligen Amt, ein Antrag auf Sondernutzung stellen. Der Antrag benötigt je nach Stadt ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit.

Erst nach Erlaubnis, dürfen wir den Container dann für Sie auf die bewilligte Fläche abstellen. Diese müsste dann bei Anlieferung von Ihnen entsprechend abgesperrt sein. Die entstehenden Gebühren der Stadt trägt der Besteller.

Um den genauen Aufstellort mit Ihnen zu bestimmen, empfiehlt es sich, dass Sie bei Aufstellung des Containers vor Ort sind. In Ausnahmefällen kann der Fahrer mit Ihnen auch telefonisch die Aufstellung abstimmen.

Wichtig hierbei ist nur, dass die Fläche frei zugänglich ist und der Untergrund für das Befahren bzw. Überfahren mit Lastkraftwagen geeignet ist.

Wenn Sie bei Containerbestellung schon wissen, wann der Container befüllt und abholbereit ist, dürfen Sie uns den Termin zur Abholung gerne schon nennen. Wir planen dann die Container Abholung für Sie passend ein.

Sollten Sie noch kein Abholtermin nennen können, kein Problem! Rufen Sie uns einfach an, sobald der Container befüllt ist. Wir holen diesen dann innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen ab.

Bei beiden Varianten gilt: Der Container muss am Abholtag frei zugänglich sein.

Welche Containergröße für Sie richtig ist? Das kommt natürlich in erster Linie auf die Menge des anfallenden Mülls an, den Sie entsorgen möchten.

Des weiteren ist auch zu beachten, welche Arten von Abfall bzw. wie viele verschiedene Sorten entsorgt werden sollen.

So empfiehlt es sich zum Beispiel, bei Holz-, Garten- und Bauschuttabfällen mehrere kleinere Container zu bestellen anstatt eines großen. Dies hängt damit zusammen, dass kleinere Mengen unterschiedlicher Abfallsorten jeweils deutlich günstiger entsorgt werden können als eine große Menge gemischten Abfalls.

Sie sparen sich selbst somit Kosten und uns eine besonders aufwendige Entsorgung.

Mit unseren Fahrzeugen beliefern wir Sie gerne im Umkreis von knapp 50 km ab Bottrop. 

Somit stellen wir auch gerne Container in Kirchhellen, Gladbeck, Dorsten, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Duisburg, Herne, Herten, Hünxe, Marl, Mülheim, Moers, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Schermbeck, Velbert, Voerde u.v.m.

Aber auch im Umkreis von über 50 km, können wir Ihnen einen Entsorgungspartner für Ihr Bauvorhaben vermitteln.

Was darf in die Container?

Das darf rein:

  • Kunststoffe
  • Türen
  • Fensterrahmen mit / ohne Glasreste
  • Verpackungen
  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips, Gipskartonplatten, Porenbetonsteine
  • Gasbeton (Ytong)
  • Metalle
  • alle Bauschutt-Abfälle

Das darf nicht rein:

  • Sonderabfälle
  • Asbesthaltige Baustoffe ( z.B. Fassadenplatten, Welleneternit )
  • Dachpappe
  • Autoreifen
  • Isolier- und Dämmstoffe

Bei Unklarheiten zur Entsorgung von Abfällen freuen wir uns über Ihren Anruf. 

Das darf rein:

  • Beton, Betonbruch ( Kantenlänge max. 60 cm )
  • Betonsteine, Betondachsteine
  • Kalksandsteine
  • Fliesen, Kacheln
  • Ziegel
  • Dachziegel
  • Kies
  • Estrich, Putz, Mörtelreste
  • Natursteine
  • Keramik
  • Steinzeugrohre
  • Gussasphalt – nicht teerhaltig

Das darf nicht rein:

  • Gips, Gipskartonplatten, Porenbetonsteine
  • Glas, Papier, Verpackung, Kunststoffe
  • Dämmstoffe ( z.B. Mineralwolle )
  • Asbesthaltige Baustoffe ( z.B. Fassadenplatten, Welleneternit )
  • verunreinigter Bauschutt
  • Hausmüll
  • Dachpappe
  • Holz

Bei Unklarheiten zur Entsorgung von Abfällen freuen wir uns über Ihren Anruf. 

Das darf rein:

  • Blätter von Bäumen, Sträuchern sowie Blumen
  • Zweige von Hecken, Bäumen sowie Tannen
  • Schnitte von Rasen-, Hecken- sowie Bäumen
  • Baumschnitte
  • Zweige von Hecken, Tannen sowie Bäumen
  • Baumstämme und Äste (max. Durchmesser ca. 40 cm)
  • Wurzeln ohne Erdanhaftung ( max. Durchmesser ca. 40 cm )

Das darf nicht rein:

  • Hölzer der Klassen A I, A II, A III, A IV ( siehe Info unten )
  • Bauschutt
  • Boden – Steine
  • Boden (sauber)
  • Baumischabfälle
  • Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle)
  • Asbesthaltige Baustoffe ( z.B. Fassadenplatten, Welleneternit )
  • Dachpappe
  • Baumstämme und Äste mit mehr als 40 cm Durchmesser
  • Wurzeln ohne Erdanhaftung mit mehr als 40 cm Durchmesser

Bei Unklarheiten zur Entsorgung von Abfällen freuen wir uns über Ihren Anruf. 

Das darf rein:  

  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigen behandeltem Holz ( ohne schädliche Verunreinigungen )
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Transportkisten aus Holzwerkstoffen
  • Baustellensortiment aus Holzwerkstoffen, Schalhölzern, behandeltem Vollholz ( ohne schädlichen Verunreinigungen )
  • Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau ( ohne schädlichen Verunreinigungen )
  • Türblätter und Zargen von Innentüren ( ohne schädlichen Verunreinigungen )
  • Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw. ( ohne schädlichen Verunreinigungen )
  • Bauspanplatten
  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
  • Paletten aus Vollholz, wie z.B. Europaletten, Industriepaletten aus Vollholz
  • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
  • Obst, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
  • Kabeltrommeln aus Vollholz ( Herstellung nach 1989 )
  • Baustellensortiment aus naturbelassenem Vollholz
  • Möbel, naturbelassenes Vollholz
  • Sonstige Paletten, mit Verbundmaterialien
  • Möbel, verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert
  • Altholz aus Sperrmüll ( Mischsortiment )

Das darf nicht rein:

  • Hölzer der Klassen A IV z.B.
  • Munitionskisten
  • Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Fenster, Fensterblöcke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Sortiment aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte
  • Gartenmöbel
  • Sortiment aus der Landwirtschaft
  • Altholz aus industrieller Anwendung ( z.B. Industriefußböden, Kühltürme )
  • Altholz aus dem Wasserbau
  • Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons
  • Altholz aus dem Bergbau
  • Altholz aus Schadenfällen ( z.B. Brandholz )
  • Baumischabfälle
  • Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle)
  • Asbesthaltige Baustoffe ( z.B. Fassadenplatten, Welleneternit )
  • Dachpappe
  • Baumstämme, Äste, Wurzeln

Bei Unklarheiten zur Entsorgung von Abfällen freuen wir uns über Ihren Anruf.

Anschrift

Linke GmbH & Co. KG 
Polderstr. 107
D-46238 Bottrop

Kontakt

Telefon: +49 (0) 2041 64666
Fax
E-Mail: dispo@linke-bottrop.de

Öffnungszeiten 

Montags bis Freitags
   •   8.00 – 12.00 Uhr
   • 13.00 – 16.00 Uhr

 

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